Ausbildungspflicht Kanton Zürich
Quelle Veterinäramt Zürich Nov. 2024
Die revidierte Hundeverordnung ist noch nicht in Kraft. Deshalb ist die Hundeausbildung im Kanton Zürich aktuell für alle Hunde obligatorisch, die nicht als kleinwüchsig gelten. Ein Hund gilt – unabhängig von Grösse oder Gewicht – nur dann als kleinwüchsig, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsig sind. Die abschliessende Liste der kleinwüchsigen Hunderassen finden Sie
hier:
Achtung: «Kleinwüchsig» ist nicht gleichbedeutend mit der Einteilung «Klein» bei AMICUS. Die Grösseneinteilung bei AMICUS ist somit nicht ausschlaggebend in Bezug auf die Ausbildung.
Kurspflicht im Überblick
Zu kompliziert? Mit dem Kurs-Guide finden Sie rasch heraus, ob Sie mit Ihrem Hund eine Ausbildung absolvieren müssen und welche Kurse Pflicht sind.
Ausbildungsbestätigung einreichen
Sie haben mit Ihrem Hund einen obligatorischen Hundekurs besucht? Dann reichen Sie die Bestätigung des absolvierten Hundekurses bei Ihrer Wohngemeinde ein.
Änderung Ausbildungspflicht Hunde
Im Kanton Zürich wird die Hundeausbildung vereinfacht und gleichzeitig für alle Hunderassen verpflichtend. Die revidierte Hundegesetzgebung soll spätestens im 2. Quartal 2025 in Kraft gesetzt werden. Was sich in Bezug auf die Hundeausbildung ändert, erfahren Sie hier.
Link zur Spezialwebsite „Änderung Ausbildungspflicht Hunde“ vom Veterinärmat des Kanton Zürichs
